Kostenerstattung

Die Osteopathie gehört in Deutschland zur Heilkunde und darf uneingeschränkt nur durch einen Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt werden. Die Behandlungen werden von den privaten Krankenversicherungen, den Zusatz- oder Beihilfeversicherungen je nach Vertragsvereinbarungen komplett übernommen. Seit mehreren Jahren beteiligen sich auch die gesetzlichen Krankenversicherungen zunehmend an den Kosten für osteopathische Behandlungen.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung welche Kosten übernommen werden.

 

 

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